Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz „AGB“) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen dem Unternehmer Daniel Ingerl (Malerbetrieb Daniel Ingerl) als Auftragnehmer (im Folgenden kurz „Daniel Ingerl“ und dem Kunden/der Kundin (im Folgenden kurz „Kunde“). Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart gelten diese AGB für alle laufenden und auch künftigen Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden.
1.2 Durch Abgabe einer Bestellung (dies ist schriftlich, mündlich oder elektronisch möglich) anerkennt der Kunde ausdrücklich die Gültigkeit dieser AGB und erklärt sich mit den untenstehenden Regelungen ausdrücklich einverstanden. Es gilt die zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils aktuelle Fassung der AGB.
1.3 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Vereinbarungen gelten nur wenn diese ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt Daniel Ingerl NICHT an und widerspricht diesen hiermit ausdrücklich und zur Gänze.
1.4 Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der weiteren Bestimmungen nicht. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so soll diese Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzt werden, die wirtschaftlich und sinnmäßig der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
2. Auftragserteilung/Vertragsabschluss
2.1. Die Kostenvoranschläge und Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Daniel Ingerl behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2.2. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihm zugegangene schriftliche Auftragsbestätigungen des Unternehmens dann als vertragskonform gelten, wenn der Kunde nicht binnen 2 Werktagen nach Erhalt in schriftlicher Form widerspricht.
2.3. Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15% ergeben, so wird der Auftragnehmer den Kunden davon unverzüglich verständigen.
Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15%, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und diese Kosten können ohne weiteres in Rechnung gestellt werden.
Kostenerhöhungen, die auf Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zurückzuführen sind, lösen in keinem Fall eine Anzeigepflicht des Unternehmens aus. Mangels gegenteiliger Vereinbarung können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge so weit allfällig vom Auftragsumfang nicht erfasste, jedoch erforderliche Vorbereitungsarbeiten, wie z.B das Ausbessern von größeren Verputzschäden sowie das Schaffen von Voraussetzungen für die Leistungserbringung, zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden. Daniel Ingerl ist nicht verpflichtet, Änderungswünschen zuzustimmen.
2.4. Den Angeboten liegen die jeweiligen Lohn- und Materialpreise des Erstellungsdatums zugrunde. Die angebotenen Preise sind veränderliche Preise im Sinne der ÖNORM B 2111 (Preisumrechnungsgrundlage: Baukostenveränderung BMWA) in der jeweils geltenden Fassung.
2.5. Etwaige geringfügige Abweichungen von Farbtönen sind vom Kunden zu akzeptieren und berechtigen den Kunden nicht zur Zurückbehaltung auch nur eines Teils des vereinbarten Preises.
3. Dienstleistungsausführung und Fristen
3.1. Alle in Auftrag gegebenen Arbeiten werden, wenn nicht anders vereinbart, durch Daniel Ingerl ausgeführt.
3.2. Voraussetzung für die Ausführung eines Auftrags ist die Klärung aller kaufmännischen und technischen Bedingungen vor Beginn bzw. vor Inangriffnahme der Arbeiten. Eine Verpflichtung der Leistungserbringung des Unternehmers setzt insbesondere voraus, dass sämtliche bauliche Vorleistungen so weit vorliegen, dass mit den vereinbarten Arbeiten begonnen werden kann und diese bis zur Fertigstellung ungehindert ausgeführt werden können. Der Kunde sichert zu, für die Erfüllung sämtlicher Vorleistungen durch Dritte wie für eigenes Erfüllen einzustehen. Kommt der Kunde seiner Verpflichtung, dem Unternehmen die vereinbarten Arbeiten ungehindert zu ermöglichen, trotzt Arbeitsbereitschaft des Unternehmens nicht oder nur teilweise nach, hat das Unternehmen das Recht vom Vertrag unter Setzung einer Nachfrist von zumindest 2 Wochen zurückzutreten und vom Kunden eine Stornogebühr iHv 50% zu begehren. Das Unternehmen kann aber auch ihre Arbeitsbereitschaft erklären und ist sodann berechtigt, vom Kunden sofort die gesamte Auftragssumme zu fordern. Ungeachtet der Zahlungspflicht des Kunden hat das Unternehmen mit der Erbringung der eigenen Leistung erst zu beginnen, sobald der Kunde seine Vorleistungspflichten vollständig erbracht hat. Der vereinbarte Fertigstellungstermin verschiebt sich in einem solchen Fall im angemessenen Ausmaß unter Berücksichtigung der sodann beim Unternehmen bestehenden Leistungsmöglichkeit. Die Rechtsfolgen des Verzuges bei erklärter Leistungsbereitschaft gelten auch für den Fall, dass der Kunde seiner Leistungspflicht erst innerhalb der gesetzten Nachfrist nachkommt. Alle mit einer vom Kunden verursachten Verzögerung verbundenen Kosten (Stehzeiten für Fahrzeuge und Baugeräte, Wartezeit für Arbeiter, Verteuerungen) gehen zu Lasten des Kunden.
4. Rechnungslegung und Preise
4.1. Ab einem Auftragswert von EUR 3.000,00 brutto ist eine Anzahlung von 15% des Auftragswertes sofort bei Erhalt der Auftragsbestätigung zu tätigen. Liegt ein Auftragsdatum ab Auftragserteilung bzw. Auftragsbestätigung 60 Tage oder mehr in der Zukunft wird auch unter einem Gesamtauftragswert von EUR 3.000,00 eine Anzahlung in Höhe von 15 % der Auftragssumme fällig. Auch dieser Betrag ist sofort bei Erhalt der Auftragsbestätigung auf das dort angegebene Bankkonto zu tätigen.
4.2. Rechnungsbeträge sind, wenn nicht schriftlich anders vereinbart, 10 Tage nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Ist ein Skonto vereinbart und sind die Anspruchsvoraussetzungen zum Skontoabzug gegeben, so ist der Kunde berechtigt, den Skonto vom Gesamtbetrag laut Schlussrechnung bei der Schlusszahlung abzuziehen. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Bei Zahlungsverzug verpflichtet sich der Kunde alle zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten zu ersetzen (u.a. Inkassokosten, Rechtsanwaltskosten). In gleicher Höhe und vom gleichen Zeitpunkt an sind sämtliche etwaige Schadensersatzansprüche des Unternehmens zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens ist zulässig.
4.3. Die Stornierung eines Auftrages kann nur schriftlich (per E-Mail oder Post) erfolgen. Eine Stornierung bis 30 Tagen vor dem vereinbarten Beginn der Arbeiten ist kostenlos möglich und die geleistete Anzahlung wird binnen 3 Werktagen rückerstattet. Bei einer Stornierung bis zu 14 Tagen sind 50% des Auftragswertes an Stornokosten zu bezahlen bzw. wird die Anzahlung zur Deckung der Kosten einbehalten. Bei Stornierung bis zu 8 Tagen vor dem vereinbarten Start der Arbeiten werden 75% des Auftragswertes fällig. Bei Stornierungen die weniger als 5 Tagen vor dem vereinbarten Leistungstermin erfolgen, ist der komplette Rechnungsbetrag laut Kostenvoranschlag zur Zahlung fällig.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1. Sämtliche gelieferte Waren verbleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von Daniel Ingerl. Zur Weiterveräußerung von in Vorbehaltseigentum stehenden Waren ist der Kunde nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung berechtigt
6. Erfüllungsort
6.1. Sofern nicht anders vereinbart ist der Erfüllungsort für sämtliche Leistungen im Rahmen der von Daniel Ingerl eingegangenen Vertragsverhältnisse die jeweilige Baustelle. Daniel Ingerl hat das Recht, bewegliche Gegenstände wie z.B. Fensterrahmen oder Türblätter auszubauen und diese am Ort seiner Betriebsstätte wunschgemäß zu verarbeiten.
7. Gewährleistung und Schadenersatz
Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
7.1. Ist sowohl Verbesserung als auch Austausch möglich, obliegt es dem Unternehmen zu entscheiden, ob dem Gewährleistungsanspruch durch Austausch oder Verbesserung nachgekommen wird.
7.2. Für Schäden, die auf unsachgemäße Behandlung oder natürlichen Verschleiß zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet
7.3. Schadenersatzansprüche gegen Daniel Ingerl oder eine Haftung von dem Unternehmen für Schäden (aus welchem Rechtsgrund auch immer; insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Mangelfolgeschadens, Mängeln oder wegen unerlaubter Handlungen) sind ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit ist, sofern es sich nicht um einen Verbraucher handelt, vom Geschädigten zu beweisen.
7.4. Schadenersatzansprüche sind – soweit gesetzlich zulässig - in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt bei Konsumenten iSd KSchG nicht für Personenschäden oder an zur Bearbeitung übernommenen Sachen.
8. Werbezwecke / Veröffentlichung von Bildern
8.1. Der Kunde ist damit einverstanden, dass Daniel Ingerl Fotos und/oder Videos von den geleisteten Arbeiten machen darf und diese für seine Werbezwecke verwenden darf, sofern keine persönlichen Gegenstände wie beispielsweise Fotos von Personen oder physische Personen zu erkennen sind. Die Bilderrechte unterliegen Daniel Ingerl.
9. Datenschutz
9.1. Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail, Liefer- und Rechnungsadresse sowie Kontodaten zum Zweck der Vertragserfüllung und Abwicklung der Bestellung sowie für eigene Werbezwecke (ausgenommen Kontodaten), z.B. Zusendung von Werbematerial, Newslettern, Produktinformationen oder sonstigen unternehmensbezogenen Informationen von Daniel Ingerl automationsunterstützt ermittelt, verarbeitet und gespeichert werden. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitungen nicht berührt.
9.2. Das Unternehmen Daniel Ingerl legt großen Wert auf den Schutz der persönlichen Daten des Kunden. Eine Haftung für Schäden aus der Nutzung elektronischer Übertragungsmittel (z.B. Schäden aufgrund von Fehlern/Verzögerungen bei der Zustellung von Nachrichten; Manipulationen durch Dritte; Übertragung von Viren) kann jedoch nicht übernommen werden und wird ausgeschlossen.
Es gilt österreichisches Recht.